Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfällt ab 20. März 2022 die 3G-Regel bei der HVB.
Dies ist ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat und bedeutet, dass Fahrgäste mit unseren Fahrzeugen nun wieder ohne Nachweise fahren dürfen. Das Land Sachsen-Anhalt hat keine eigene Regelung gestern erlassen.
Weiterhin muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (oder FFP2-Maske) getragen werden.
Dies ist gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt weiterhin Pflicht und wird auch kontrolliert.